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Auch kleine Solaranlagen wie diese müssen im Marktstammdatenregister angemeldet werden.

Markstammdatenregister: Übergangsfrist für Stromerzeuger endet am 31. Januar

Regensburg. Vor zwei Jahren führte die Bundesnetzagentur das so genannte Marktstammdatenregister ein, in welchem künftig alle Stammdaten des Strom- und Gasmarktes verfügbar sein sollten. Nach einer Übergangsfrist müssen sich bis zum 31. Januar 2021 alle Betreiber einer Erzeugungsanlagen und eines Energiespeichers im Register angemeldet haben, vom großen Kohlekraftwerk bis zur kleinen Solaranlage.

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